formaljuristische Distanzierung
– formaljuristische Distanzierung – Die in den Interviews dokumentierten Aussagen sind Meinungsäußerungen der Protagonisten / Gesprächspartner und es besteht keine inhaltliche Zusicherung oder Gewährleistung in Bezug auf Genauigkeit, Vollständigkeit oder die Zuverlässigkeit der wiedergegebenen Informationen und Meinungen. Außerdem wird auf die eingeschränkte Prüfungspflicht bei Interviews verwiesen.